Beratung am Berufskolleg Kartäuserwall

Die Meinung vieler, dass Beraten grundsätzlich wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer sei, ist im Grunde genommen richtig. Aber nicht erst nach PISA und Erfurt gewinnt das Arbeitsfeld der individuellen Einzelberatung von Schüler/innen zunehmend an Bedeutung. Und damit ist nicht ein Gespräch zwischen Tür und Angel im Klassenraum oder auf dem Schulhof gemeint. Ein Beratungsgespräch unterliegt bestimmten Regeln, wie dem Setting und einer Zielvereinbarung. Allerdings findet bei uns auch keine Therapie statt!

Der Beratungserlass des Ministeriums (BASS 21 -02 Nr.4) empfiehlt allen Schulen die Erarbeitung eines eigenen Beratungskonzeptes. Es soll inhaltliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen enthalten und zeigen, wie pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule angeboten werden.

Eine effektive Beratungsstruktur ist ein wesentliches Merkmal von Schulqualität; sie orientiert sich an dem grundlegenden Ziel, alle am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten und Betroffenen entsprechend ihren individuellen Aufgaben und Bedürfnissen unterstützend zu begleiten. Deswegen ergänzen und intensivieren ausgebildete Beratungslehrer/Innen die Beratungstätigkeit aller Lehrerinnen und Lehrer an der Schule. Zum einen gehört hier die Aufgabe hinein, die Kollegen/Innen die vielen – oft schon vorhandenen – Einzelaktivitäten in der Schule zu strukturieren, zu systematisieren, zu koordinieren und zu intensivieren, damit die Qualität schulischer Arbeit nachhaltig gesichert und verbessert wird. Da die erste ausgebildete Beratungslehrerin gleichzeitig Erprobungskoordinatorin ist, kümmert sie sich besonders um diese Stufe.