Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis des Hauptschulabschlusses (Typ 10A) oder eines gleichwertigen Abschlusses oder der Nachweis der Fachoberschulreife (Type 10B, FOR).
In das Berufsgrundschuljahr werden weiterhin Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
- die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und mindestens den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworbe
- oder das Berufsorientierungsjahr erfolgreich besucht haben.
- Das Berufsgrundschuljahr kann auch als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß Paragraph 37 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz besucht werden, so dass auch Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums mit G8 bei entsprechenden Leistungen nach der Klasse 9 in das BGJ aufgenommen werden können.