Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie kann auf minimal zwei Jahre verkürzt werden.
Die Verkürzung erfolgt - nach vorhergehender Beratung - durch Einschulung in das zweite Ausbildungsjahr.
Nach der Ausbildungszeit erlangt der/die Auszubildende bei Bestehen den Berufsabschulabschluss und den Gehilfenbrief durch die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.