Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre – sie kann auf Antrag um maximal ein Jahr verkürzt werden. Eine Verkürzung erfolgt – nach vorhergehender Beratung – durch Einschulung in das zweite Ausbildungsjahr.
Beginn und Dauer der Berufsausbildung werden im Ausbildungsvertrag angegeben. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder bei Bestehen der Gesellenprüfung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, wenn die Verlängerung notwendig erscheint, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Ausnahmefälle sind z. B. längere Abwesenheit infolge einer Krankheit oder andere Ausfallzeiten. Vor dieser Entscheidung sind die Ausbildenden zu hören.
Die Ausbildungszeit muss auf Verlangen der Auszubildenden verlängert werden (bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, aber insgesamt höchstens um ein Jahr), wenn diese die Gesellenprüfung nicht bestehen.
Nach erfolgreichem Besuch des Berufskollegs und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden das Abschlusszeugnis des Berufskollegs und den Gesellenbrief der Handwerkskammer.